FCL
FC Luzern-Innerschweiz AG
Horwerstrasse 91
6005 Luzern

Tel.: 0848 317 000
Fax: 041 317 09 99
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch von Heimspielen des FC Luzern (FC Luzern-Innerschweiz AG) in der swissporarena sind wesentlicher Inhalt eines Vertrages über den Kauf einzelner Eintrittskarten sowie der ABO CARDS oder sonstiger Zugangsberechtigungen, die von der swissporarena events ag für die Heimspiele des FC Luzern erteilt werden.

Die Ticketkäufer anerkennen mit dem Erwerb von Einzeltickets und ABO CARDS und/oder mit dem einmaligen Eintritt in die swissporarena die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und nehmen zur Kenntnis, dass sie bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden können.

Die AGB können während des Jahres angepasst werden und Erneuerungen enthalten, auch nach dem Kauf von Einzeltickets und ABO CARDS. Beim Kauf eines Einzeltickets oder einer ABO CARD akzeptiert jeder Käufer diese Bedingungen.

Zusätzlich wird die Stadionordnung mit dem Kauf eines oder mehrerer Einzeltickets oder der ABO CARDS akzeptiert.

Der Aufenthalt in der swissporarena erfolgt auf eigene Gefahr. Im Besonderen anerkennt der Besitzer des Einzeltickets oder der ABO CARD die Weisungsbefugnisse der Ordnungskräfte des Veranstalters. Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist jederzeit und unbedingt Folge zu leisten. Die Ordnungskräfte sind angewiesen, Zuschauer, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Stadionordnung oder sonstige Anweisungen der Ordnungskräfte missachten, anzuhalten, deren Personalien festzustellen und sie gegebenenfalls aus der swissporarena zu weisen.

 

1. Vertragliche Beziehungen

Die swissporarena events ag bietet ihren Nutzern (Kunden) die Möglichkeit, Einzeltickets und ABO CARDS nach Massgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Fanshop des FC Luzern, über das Internet, an verschiedenen Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse zu erwerben.

Das Angebot zum Vertragsabschluss geht jeweils vom Kunden aus, indem er eine Bestellung an die swissporarena events ag abgibt und einen Zahlungsauftrag auslöst. Der eigentliche Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der swissporarena events ag erfolgt anschliessend mit der Bestätigung der Ticketbestellung durch die swissporarena events ag, und zwar jeweils für die betreffende Veranstaltung.

 

2. Einzeltickets / Vorverkauf

Mit dem Kauf eines Einzeltickets erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch eines Spieles der bezeichneten Kategorie, das in der angegebenen Zeit in der swissporarena stattfindet. Im Falle von Spielabsagen, -abbrüchen, -ausfällen und/oder Spielen unter vollständigem oder teilweisem Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch die FC Luzern-Innerschweiz AG / swissporarena events ag veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch kein (teilweises) Rückgabe- oder Umtauschrecht. Rückgabe oder Umtausch eines Einzeltickets ist ausgeschlossen.

Im Sitzplatzbereich kann der Kunde mit der Bestellung den von ihm gewünschten Platz buchen. Im Stehplatzbereich (Blöcke B2 und B3) gibt es keine Platzzuweisung. Bei internationalen Spielen wird der Stehplatzbereich mit Sitzplätzen ausgestattet.

 

2.1. Reduzierte Einzeltickets

Kinder unter 6 Jahren dürfen die swissporarena nur in Begleitung Erwachsener betreten, welche im Besitz eines gültigen Einzeltickets sind. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und müssen deshalb auf den Schoss genommen werden.

Kinder ab dem 6. bis zum 15. Lebensjahr, Lehrlinge/Studenten und AHV/IV Bezüger können auf der Tribüne B oder D reduzierte Einzeltickets erwerben. Jugendliche ab dem 16. bis zum 17. Lebensjahr bezahlen den Lehrlinge/Studenten Preis gegen Vorweisen der ID.

Beim Kauf eines reduzierten Einzeltickets muss zwingend ein gültiger, legitimierender Ausweis vorgewiesen werden. Inhaber eines reduzierten Einzeltickets müssen im Eingangsbereich auf Verlangen einen Nachweis für dessen Berechtigung vorweisen.

 

2.2. Online-Ticketbestellungen / Print@Home Ticketing

Nach der Auswahl des Platzes hat der Kunde die Möglichkeit, zwischen Ausdruck zu Hause (print@home) oder Versand zu wählen. Der Bezug von Einzeltickets über das Internet sowie über die Vorverkaufsstellen ist generell auf 6 Tickets pro Bestellvorgang limitiert. Das Ticket enthält einen Strichcode, der am jeweiligen Tribünen-Eingang gelesen wird. Der Ticketinhaber ist dafür verantwortlich, dass dieser Strichcode in einer lesbaren Art und Weise gedruckt wird

Tickets sind vor Schmutz und Beschädigung zu schützen. Das Ticket darf nicht mehrmals ausgedruckt, kopiert oder nachgemacht werden. Der erste Ticketinhaber eines print@home-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach ist das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Wenn mehrere Ausdrucke, Kopien oder Nachahmungen eines print@home-Tickets im Umlauf sind, können diese Ticketinhaber an den Zugangskontrollen abgewiesen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Entgelts. Print@home-Tickets können bis Spielanpfiff online per Kreditkartenzahlung erworben werden.

 

2.3. Versand

Der Versand der elektronisch oder telefonisch gebuchten und bezahlten Einzeltickets erfolgt spätestens 7 Tage vor dem Spieltag. Später gebuchte Einzeltickets können nicht per Post versandt werden. Hat der Kunde 4 Werktage (bei kurzfristiger Buchung 1 Tag) vor dem Spieltag kein Ticket erhalten, so ist er verpflichtet, sich mit der swissporarena events ag telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.

Der Versand der Einzeltickets durch die swissporarena events ag erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die swissporarena events ag behält sich vor, das Versandunternehmen nach freiem Ermessen auszuwählen. Liegt ein Verschulden der swissporarena events ag vor, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt hat schriftlich auf dem Postweg (swissporarena events ag, Horwerstrasse 91, Postfach 2718, 6002 Luzern) zu erfolgen. Ein Versand ins Ausland ist generell ausgeschlossen.

 

2.4. Tageskassen

Die Tageskassen werden jeweils 1,5 Std. (90 Minuten) vor Spielbeginn geöffnet. Sitzplätze werden nach dem Prinzip „bester verfügbarer Sitz im gewählten Sektor“ verkauft.

 

2.5. Family Corner

Einzeltickets für den Family Corner sind an allen Vorverkaufsstellen sowie an der Tageskasse, aber nicht via Internet erhältlich. Folgende Regelung gilt für den Ticketkauf:

Mindestens 1 Kind und 1 Erwachsener; pro Erwachsener max. 4 Kinder; pro Kind maximal 2 Erwachsene.

 

2.6. Einzeltickets von Ticketportal

Falsch oder zu viel gekaufte Einzeltickets, die bei einer Vorverkaufsstelle von Ticketportal oder via www.ticketportal.com (Fremdvertrieb) bezogen wurden, können nicht beim FCL umgetauscht werden. Diese Einzeltickets fallen unter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ticketportal.

 

2.7. Inhaber von SFV Ausweisen

Berechtigte Inhaber von SFV Ausweisen (Trainer, Schiedsrichter usw.) erhalten gegen Vorweisung ihrer gültigen Legitimation des jeweiligen Jahres Zutritt zu allen vom SFV oder der SFL organisierten Wettspielen (ohne UEFA-Wettbewerbe). Der Veranstalter hat das Recht, freien Zutritt nur nach Voranmeldung (nur SFV Sitzplätze) zu gewähren oder mengenmässig zu beschränken. Pro Ausweis besteht die Berechtigung zum Bezug eines Tickets aus einem vom Club vordefinierten Kontingent. Stehplatz Tickets können nur am jeweiligen Spieltag an der Spezialkasse (Rückseite Kasse 4) persönlich bezogen werden und sind nicht übertragbar.

 

2.8. Umtausch, Rückgabe  oder Verlust Einzeltickets

Rückgabe oder Umtausch eines Einzeltickets oder von ABO CARDS ist ausgeschlossen.

Falschbuchungen können nicht rückerstattet werden. Bei frühzeitiger Information kann das Ticketing Team allenfalls eine Umbuchung in der gleichen Preiskategorie veranlassen (abhängig von der Sitzplatzverfügbarkeit). Verlorene Einzeltickets können nicht ersetzt werden.

 

2.9. Übertragbarkeit

Die Einzeltickets und ABO CARDS sind grundsätzlich übertragbar. Der Eigentümer haftet in diesem Falle jedoch für allfälligen, durch den Ticketinhaber verursachten Schaden und kann jeglichen Anspruch auf die mit der Karte verbundenen Leistungen verlieren. Ermässigte Einzeltickets und ABO CARDS können nur an Personen übertragen werden, welche einen identischen Ermässigungsanspruch haben (z.B. sind Kindertickets nur an Kinder übertragbar). Die ABO CARD ist innerhalb derselben Alterskategorie übertragbar. Es ist nicht möglich, einen Aufpreis auf eine reduzierte ABO CARD zu bezahlen.

 

3. ABO CARD

Mit dem Kauf einer ABO CARD erwirbt der Käufer das Recht auf den Besuch der Spiele der bezeichneten Kategorie, die in der angegebenen Zeit in der swissporarena stattfinden. Im Falle von Spielabsagen, -abbrüchen, -ausfällen, -verschiebungen und/oder Spielen unter (teilweisem) Ausschluss von Zuschauern, die nicht direkt durch die FC Luzern-Innerschweiz AG / swissporarena events ag veranlasst werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Teilersatz des Kaufpreises und auch kein (teilweises) Rückgabe- oder Umtauschrecht. Rückgabe oder Umtausch der ABO CARD ist ausgeschlossen.

Die ABO CARD ist innerhalb derselben Alterskategorie übertragbar. Es ist nicht möglich, einen Aufpreis auf eine reduzierte ABO CARD zu bezahlen.

 

3.1. Ausweisregelung

Reduzierte ABO CARDS sind nur gegen Abgabe eines legitimierenden Ausweises (Kopie, per Post schicken oder einscannen und per Mail an ticketing@fcl.ch) wie folgt erhältlich:

- Kinder 6 bis 16 Jahre (beim Kauf einer ABO CARD muss das Kind noch 15 Jahre alt sein).

- Lehrlinge/Studenten mit einem Ausweis oder schriftlicher Bestätigung der Schule für eine Vollzeitausbildung (keine berufsbegleitende Weiterbildung), der mindestens bis 1. Oktober der jeweiligen Saison gültig ist (bei ½ ABO der Rückrunde muss der Ausweis bis 1. März gültig sein). Nach dem Kauf einer ABO CARD angetretene Ausbildungen berechtigen nicht zu einer Teilreduktion des Preises.

- Jugendliche ab dem 16. bis 17. Lebensjahr gegen Abgabe einer ID. Massgeblich ist das Alter am Stichtag 1. Oktober, respektive 1. März (für 1/2 ABO in der Rückrunde).

- AHV ABO CARDS sind gegen Vorweisung einer ID möglich. Massgeblich ist das Alter am Stichtag 1. Oktober, respektive 1. März (für 1/2 ABO in der Rückrunde). Bei Frühpensionierungen muss eine schriftliche Bestätigung der AHV vorgewiesen werden. Auch hier gelten die beiden Stichtage.

- IV-Rentner erhalten die reduzierte ABO CARD gegen Vorweisen des IV-Ausweises. Dieser muss mindestens bis am 1. Oktober, respektive 1. März (für 1/2 ABO in der Rückrunde) gültig sein.

 

3.2. Vorkaufsrecht bei nationalen und internationalen Spielen

Bezug durch bestehende ABO CARD Inhaber

Inhaber einer ABO CARD erhalten während einer definierten Frist (Mitteilung wird jeweils frühzeitig unter www.fcl.ch kommuniziert) die Möglichkeit, ihre bestehende(n) ABO CARDS für das entsprechende Spiel buchen zu können.

Mögliche Umplatzierung bei Vorbezugsrechten (nationale und internationale Spiele)

Im Fall von Ticketkäufen für nationale und internationale Spiele (keine Test- und Freundschaftsspiele) wird den Inhabern von ABO CARDS zwar stets der Erwerb von Eintrittskarten mit Vorkaufsrecht garantiert, nicht immer aber für den gleichen Platz (in gelegentlichen Fällen könnte eine Umplatzierung in eine tiefere oder höhere Kategorie nicht ausgeschlossen werden). Dies als mögliche Folge der Bedürfnisse der SFL, der UEFA und deren beider Vertragspartner.

 

3.3. Verlust / Umtausch ABO CARD / Rückgabe

Geht die ABO CARD verloren, bitten wir Sie, sich schriftlich an das FCL Ticketing Team zu wenden. Wir werden die abhanden gekommene Karte sperren und Ihnen eine neue ABO CARD gegen eine Gebühr von CHF 25.00 ausstellen. Ein Platzwechsel, Namensänderung und Umschreibung ist möglich und wird ebenfalls für eine Gebühr von CHF 25.00 plus allfälliger Preiserhöhung pro rata erstellt. Die Rückgabe einer ABO CARD ist nicht möglich.

 

4. Preise

Massgebend sind die am Tag der Annahme der Bestellung gültigen Preise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vermerkt ist. Im Preis inbegriffen ist jeweils die Billettsteuer, welche die swissporarena events ag gegenüber der Stadt Luzern zu entrichten hat, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

4.1. Gebühren

Zusätzlich zur ordentlichen Vorverkaufsgebühr ist die swissporarena events ag berechtigt, dem Kunden die von der Stadt Luzern auferlegte Sicherheitsgebühr, gegebenenfalls eine Versand- und Bearbeitungsgebühr pro Auftrag sowie eine Zahlungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Verlorene ABO CARDS können durch ein Duplikat ersetzt werden. Für das Duplikat einer ABO CARD wird eine Gebühr von CHF 25.00 erhoben. Für einen allfälligen Restwert auf der CASH CARD wird keine Haftung übernommen. Die alte (verlorene) ABO CARD verliert ihre Gültigkeit und wird gesperrt!

 

5. Zahlungsbedingungen

Bestellungen werden nur gegen Vorausbezahlung mit Visa- oder Mastercard sowie durch Vorauszahlung per Rechnung oder elektronische Rechnung ausgeführt. Sollte die Bezahlung nicht fristgerecht erfolgen oder keine ausreichende Kreditkartendeckung vorliegen, ist die swissporarena events ag berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die Einzeltickets und ABO CARDS elektronisch zu sperren. Die Bezahlung ist grundsätzlich nur in Schweizer Franken möglich. Rechnungen werden nicht ins Ausland verschickt.

 

6. Reklamation

Jeder Kunde ist verpflichtet, jede Bestellung nach Erhalt unverzüglich auf deren Richtigkeit (Einzelticket- und ABO CARD Anzahl, Preise, Veranstaltungsdatum, etc.) zu überprüfen. Eine allfällige Reklamation muss unverzüglich, d.h. binnen 2 Arbeitstagen nach Eingang der Einzeltickets und ABO CARDS beim Kunden erfolgen. Die Reklamation kann entweder telefonisch oder schriftlich (E-Mail oder Brief) erfolgen. Massgebend für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche mehr auf Rücknahme oder Neubestellung der Einzeltickets und ABO CARDS. Bei einer Einzelticket- oder ABO CARD-Reklamation muss das vermeintlich fehlerhafte Einzelticket oder die ABO CARD bei der swissporarena events ag eingetauscht werden. 

Einzeltickets können normalerweise nicht ersetzt werden. Der FC Luzern entscheidet jeweils im Einzelfall über den Ersatz von Einzeltickets bei einem allfälligen Verlust. Ordentlich bestellte und bezahlte Einzeltickets werden allerdings nicht mehr zurückgenommen.

 

7. Spielverschiebungen

Die swissporarena events ag weist ausdrücklich darauf hin, dass die UEFA, der Schweizerische Fussballverband (SFV) und die Swiss Football League (SFL) die Möglichkeit haben, Spiele auch kurzfristig zu verschieben. Bei solchen Spielverschiebungen behalten bereits erworbene Einzeltickets oder ABO CARDS automatisch ihre Gültigkeit für das Verschiebungsdatum. Eine Ticketrückgabe ist in diesem Fall aber möglich. Von der Rückerstattung ausgeschlossen sind die Gebühren. Über Modalitäten informieren wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt auf unserer Homepage der swissporarena oder beim FCL

 

8. Datenschutz

Für die swissporarena events ag ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlichkeit. Die swissporarena events ag nutzt die Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden ausschliesslich auf einem Server gespeichert und absolut vertraulich behandelt; sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Homepages der swissporarena events ag, www.swissporarena.ch und www.fcl.ch, verwenden stets neueste Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnologien (SSL), um garantieren zu können, dass alle Informationen einwandfrei übermittelt werden.

Die Zuschauer werden in der swissporarena aus Sicherheitsgründen mittels Videoüberwachung gefilmt. Über eine mögliche Anzeige bei der Polizei entscheidet die swissporarena events ag.

 

9. Ton- und Bildaufnahmen

Jeder Ticket- und ABO CARD Inhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die entgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von der swissporarena events ag oder deren Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

 

10. Missbrauch

Jegliche Missbräuche im Zusammenhang mit Einzeltickets und ABO CARDS, die via Internet, an einer öffentlichen Vorverkaufsstelle des FC Luzern und FCL Fanshop gekauft wurden (kopierte Einzeltickets, falsch angegebene Preiskonditionen etc.) haben den sofortigen Entzug des Einzeltickets zur Folge. Im Weiteren wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 300.00 erhoben, und der Missbrauch wird angezeigt. Personen, die mit einem Stadionverbot belegt sind oder während der Veranstaltung mit einem solchen belegt werden, wird das Einzelticket oder die ABO CARD ersatzlos abgenommen.

Einmaliger Eintritt, unerlaubter Sektorwechsel, Eintrittskontrolle

Der Eintritt zu den Veranstaltungen in der swissporarena ist nur mit gültigem Ticket oder ABO CARD gestattet (einmaliger Eintritt). Bei einem frühzeitigen Verlassen der swissporarena verliert das Einzelticket und die ABO CARD die Gültigkeit. Die entsprechenden Einzeltickets und ABO CARDS sind nur für die aufgedruckten Sektoren und Plätze des Stadions gültig (Block- und oder Tribünenwechsel sind nicht erlaubt). Sie sind bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und den Ordnungskräften jederzeit auf Verlangen vorzuweisen.

Beim Eintritt in die swissporarena können die Zuschauer durchsucht werden. Stark alkoholisierte, betrunkene oder randalierende Zuschauer sowie Personen, die für ihr gewalttätiges Verhalten bekannt sind, kann der Zutritt in die swissporarena entschädigungslos verwehrt werden.

Rückgabe oder Umtausch des Einzeltickets ist ausgeschlossen. Verlorene oder verlegte Einzeltickets können nicht ersetzt werden. Bei Verschiebung der Veranstaltung gilt das Einzelticket und die ABO CARD automatisch für das neu festgesetzte Datum. Bei vorzeitigem Spielabbruch oder angeordnetem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfallen die Einzeltickets, und es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Alle Einzeltickets und ABO CARDS werden im Stadion der swissporarena events ag mit elektronischen Lesegeräten erfasst. Der Kunde ist für die Aufbewahrung des Einzeltickets und der ABO CARD und die Garantie der Originalität des Einzeltickets selbst verantwortlich. In Fällen des Missbrauchs jeglicher Art behält sich die swissporarena events ag das Recht vor, das jeweilige Einzelticket auf der Kreditkarte nachzubelasten, das Benutzerkonto zu sperren, ein Stadionverbot zu erteilen und/oder gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

Der Verkauf der Einzeltickets erfolgt ausschliesslich zur privaten Nutzung der Kunden. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf - insbesondere über Internetauktionen - der erworbenen Einzeltickets ohne vorgängige Einholung einer schriftlichen Genehmigung der swissporarena events ag ist dem Kunden hiermit untersagt. Jeder Verstoss gegen diese Vertragsbedingung wird mit einer Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 5'000.00 geahndet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dasselbe gilt für private Weiterverkäufe der Einzeltickets zu einem höheren Preis als dem offiziellen. Die swissporarena events ag behält sich zudem das Recht vor, Kunden, die gegen die vorstehenden Bedingungen verstossen, den Zutritt zu ihrer Veranstaltung zu verbieten.

 

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung oder Regelungslücke soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern.

 

13. Servicezeiten

Via der swissporarena-Homepage und die Homepage des FC Luzern erreichen uns Ihre Bestellungen rund um die Uhr. Die Mitarbeiter der Tickethotline stehen Ihnen persönlich von Montag-Freitag 09.00-17.30 Uhr über die Tickethotline 0900 – 317 000 (0.85 CHF/Minute ab Festnetz) zur Verfügung.

 

Version 1.2 / Stand 03. Juni 2013

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